Das Heimspiel des VfL Bochum gegen Borussia Mönchengladbach musste kurz vor dem Ende beim Stand von 2:0 für die Gäste nach einem Becherwurf, der einen Schiedsrichter-Assistenten traf, abgebrochen werden.
Die Partie wurde 2:0 für Gladbach gewertet, nun steht auch fest, was der VfL Bochum zahlen muss. Die happige Summe von 100.000 Euro. Da es weitere Strafen gibt, sind sogar 115.000 Euro zu zahlen.
Denn: Der VfL ist in diversen Einzelrichterverfahren vom DFB-Sportgericht zu mehreren Geldstrafen verurteilt worden.
Zunächst aufgrund des Abbruchs gegen Gladbach: Aufgrund unsportlichen Verhaltens aus dem eigenen Fanblock wird der VfL gemäß der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro belegt. Damit noch nicht genug.
Des Weiteren soll das nächste Bundesligaheimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit ausgetragen werden; diese Strafe ist allerdings bis zum 30. Juni 2023 zur Bewährung ausgesetzt. Hiervon betroffen wäre die gesamte Südtribüne, also die Blöcke A bis D. Ein Widerruf der Bewährung erfolgt dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit erneut zu erheblichen unsportlichen und strafbewehrten Vorfällen gemäß der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung sowie der DFB-Satzung kommt.
Forderung an den Verein: Es müssen Konzepte her, die sowohl die Einführung eines hochauflösenden Videoüberwachungssystems im Vonovia Ruhrstadion bis Ende des Jahres 2022 als auch ein Pfandbecher-Mehrwegsystem bis zu Beginn der Spielzeit 2022/23 vorsehen.
Drei weitere Strafen: Auch weitere Becherwürfe kosten den Klub eine Stange Geld. Für die Partie gegen Borussia Dortmund (11. Dezember 2021) sind 2.000 Euro fällig, für Würfe im Spiel gegen den 1.FC Union Berlin 10.000 Euro und die Würfe im DFB-Pokalspiel gegen den SC Freiburg kosten 3.000 Euro.
Der VfL Bochum hat allen Urteilen zugestimmt.